Folgende Nutzungsbedingungen für die Verwendung des FF-Agent Free Service (nachfolgend "Service" genannt) gelten zwischen dem Anwender und dem Anbieter mackoy consulting, André Koppany von FF-Agent Free (nachfolgend "Betreiber" genannt):
Die vom Anwender angegeben Daten werden ausschliesslich vom Anbieter selbst gespeichert und nicht weitergegeben. Sofern in der Anmeldung zugestimmt, erhält der Anwender einen Newsletter vom Anbieter. Es ist in bestimmten Fällen dem Anbieter auch erlaubt darüber hinaus Informationen an den Anwender zu versenden um z. B. auf Service Updates, Änderungen oder neue Funktionen hinzuweisen.
Für den Service wird keinerlei Verfügbarkeit garantiert. Sollte durch den Ausfall des Service oder auch durch eine Beeinträchtigung von Kommunikationskomponenten (Netzwerk, Mobilfunktionetz, App) der Service nicht verfügbar sein oder auch eine Alarmierung einzelner Personen fehlschlagen, kann der Betreiber hierfür nicht haftbar gemacht werden. Ausserdem können keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
Der Service darf nur von aktiven Mitglieder von freiwilligen Feuerwehren in Deutschland verwendet werden. Ausserdem darf nur ein FF-Agent Free Account für eine Feuerwehr genutzt werden. Eine Bündelung von mehreren FF-Agent Free Accounts für eine Feuerwehr ist untersagt. Der Betreiber behält sich vor solche Anwender Accounts zu sperren.
Der Account darf nur umittelbar in der eigenen Feuerwehr verwendet werden, für welcher diese auch angemeldet wurde. Eine Weitervermittelung des Accounts ist nicht erlaubt.
Bei den verteilten Informationen über den Service (News, Chat, Einsatz Infos etc) muss es sich um Inhalte im Feuerwehr Kontext handeln. Die Verwendung des Service für andere Zwecke ist nicht erlaubt.
Dem Betreiber ist es erlaubt bei längerer Nichtbenutzung (3 Monate) des Accounts diesen vollständig zu löschen.
Der Anbieter kann für Fehler im System und ggf. daraus resultierendes Fehlverhalten nicht haftbar gemacht werden. Ebenso können keine Schadensersatz Ansprüche geltend gemacht werden.
Zusätze oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und werden nur dann Bestandteil des Vertrages.
Ist eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.